Kultur- und Begegnungszentrum Guss 81-80: Unterstützung für ordentliche Liquidation des Vereins, Raumvermietung bleibt gewährleistet

Am 13. Juni haben die Stimmberechtigten eine Erhöhung des Betriebsbeitrags an das Kultur- und Begegnungszentrum Guss 81-80 abgelehnt. Als Folge davon hat der Vorstand des Vereins Guss 81-80 entschieden, die Leistungsvereinbarung mit der Stadt Bülach über die Führung des Kultur- und Begegnungszentrums per 31. Dezember 2010 zu kündigen und den Verein auf Ende 2010 aufzulösen. Dieser Entscheid gilt vorbehältlich der Zustimmung der ausserordentlichen Generalversammlung des Vereins im September 2010.

Ohne Finanzierungshilfe der Stadt müsste der Verein mangels Liquidität und aufgrund der Überschuldung Konkurs anmelden. Anstelle eines Konkurses könnte eine ordentliche Liquidation durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Der Stadtrat hat entschieden den Verein Guss 81-80 insofern zu unterstützen, dass eine ordentliche Liquidation durchgeführt werden kann. Er hat zu diesem Zweck einen Kredit von 84 500 Franken genehmigt. Damit kann eine geordnete Einstellung des Betriebs des Kultur- und Gemeinschaftszentrums Guss 81-80 per Ende Oktober 2010 erfolgen. Der Stadtrat hat zudem entschieden, auf die Rückzahlung des Darlehens von 100 000 Franken zu verzichten.

Der Stadtrat will auch sicherstellen, dass die Räume im Kultur- und Begegnungszentrum Guss 81-80 weiterhin gemietet werden können. Der Bereich Märkte, Plakatwesen und Veranstaltungen wird per 1. November 2010 die Vermietung und den Unterhalt der Räume in der Anlage von Guss 81-80 übernehmen. Sämtliche Räume können bis zu den Sommerferien 2011 verbindlich gemietet werden. Und bestehende Dauermieter können die Räume weiterhin nutzen. Über die Art einer zukünftigen Nutzung will der Stadtrat bis Ende 2010 entscheiden.

Quelle: Homepage Stadt Bülach